| Klinisches Ethik-Komitee am Universitätsklinikum Tübingen |
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Zum Wintersemester 04/05 hat der Vorstand des Universitätsklinikums ein Klinisches Ethik-Komitee (KEK) eingerichtet. Hierbei handelt sich um ein interdisziplinär zusammengesetztes Beratungsgremium, das als berufsgruppenübergreifendes Diskussionsforum für ethische Entscheidungskonflikte im klinischen Alltag zur Verfügung steht. Zu den Problembereichen gehören u.a. die Therapiebegrenzung am Lebensende, Aufklärung und Einwilligung, Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch. Das KEK dient sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsklinikums als auch Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen als Ansprechpartner. Der Klinikumsvorstand ernennt für die Dauer von drei Jahren die Mitglieder des KEK aus den Arbeitsbereichen Medizin, Pflege, Seelsorge, Verwaltung, Rechtswissenschaften und Medizinethik. Sitzungen des KEK finden in der Regel zweimal im Semester statt. Aufgaben des Klinischen Ethik-Komitees
Mitglieder des Klinischen Ethik-Komitees
Vorsitzender: Prof. Dr. Ch. Poets Mitglieder der Arbeitsgruppe "Ethikberatung" des Klinischen Ethikkomitees:
Was ist eine klinische Ethikberatung?Die Möglichkeiten der modernen Medizin werfen für alle an der Behandlung und Pflege Beteiligten zunehmend ethische Fragen auf. Dabei herrscht weitgehende Einigkeit, dass nicht alles, was die Medizin kann, auch tatsächlich durchgeführt werden soll: Das ethisch Richtige ergibt sich nicht aus dem technisch Möglichen. Im Vordergrund steht die Frage, welche Maßnahmen für die betroffenen Patientinnen und Patienten am besten sind. Häufige Problembereiche sind die Therapiebegrenzung am Lebensende, die Aufklärung und Einwilligung bei nicht entscheidungsfähigen Patienten oder der Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik. Aufgabe der klinischen Ethikberatung ist es, in konkreten ethischen Konfliktfällen im klinischen Alltag die Entscheidungsfindung zu unterstützen. Für die Beratung stehen die Mitglieder der ständigen Arbeitsgruppe "Ethikberatung" zu Verfügung. Sie moderieren die Fallbesprechung vor Ort und helfen bei der Suche nach einer ethisch begründeten, für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung. Die endgültige Entscheidung und die damit verbundene Verantwortung verbleibt bei dem behandelnden Arzt bzw. der Pflegekraft. Alle an der Ethikberatung Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht. Wer kann eine Ethikberatung anfordern?
Wie fordert man eine Ethikberatung an?Bitte richten Sie Ihre Anfrage über das Sekretariat des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an die Arbeitsgruppe "Ethikberatung": Bitte schicken Sie uns eine E-Mail, wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, wir rufen Sie dann baldmöglichst zurück! Vergessen Sie dabei nicht uns mitzuteilen, unter welcher Telefonnummer Sie erreichbar sind. Flyer mit Information zur Klinischen Ethikberatung Ansprechpartner:PD Dr. Jens Clausen Weiterführende Informationen zur Ethikberatung |

KEK 
